Rechtsanwalt Wim Mischok

Schnelle Hilfe bei Fragen im Migrationsrecht in Köln

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Der Begriff des Migrationsrecht umfasst allgemein gesprochen alle rechtlichen Regelungen nationaler und internationaler Natur, die Migrationssituationen erfassen. Das Migrationsrecht besteht dabei aus den eng miteinander verbundenen Rechtsgebieten:

  • Ausländerrecht
  • Unionsrecht (Recht der Europäischen Union)
  • Asylrecht 
  • und Einbürgerungsrecht. 

Weitergehend sind in diesem Fachgebiet migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse sowie migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts umfasste Rechtsgebiete. Damit sind Straftatbestände gemeint, gegen die man nur als Ausländer verstoßen kann.

Rechtliche Unterstützung im Migrationsrecht

Ich bin Fachanwalt für Migrationsrecht und begleite Sie als Spezialist bei Asylverfahren, im Ausländerrecht und im Bereich Strafrecht.

Asylverfahren

Ich bestreite zusammen mit Ihnen das gesamte Asylverfahren und übernehme dabei für Sie nicht nur die gesamte Vorbereitung, sondern auch die gerichtliche Vertretung. Sollte das Asylverfahren aus einem speziellen Grund negativ abgeschlossen werden, so kann es dennoch weitere Gründe dafür geben, um Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. Auch hierzu werden Sie von mir selbstverständlich ausführlich beraten und vertreten.

Allgemeines Ausländerrecht

Dank langjähriger Erfahrung vertrete ich Sie professionell in allen Fällen des Erwerbs, des Erhalts oder des Verlusts von Aufenthaltsrechten in der Bundesrepublik Deutschland. Alle notwendigen Anträge werden von mir im Rahmen solcher Verfahren für Sie gestellt. Sofern es um angrenzende Bereiche, wie z. B. das Arbeitserlaubnisrecht oder Familienrecht (Eheschließungen, Scheidungen und sich daraus ergebenden aufenthaltsrechtliche Konsequenzen) geht, sind Sie bei mir ebenfalls in besten Händen.

Strafrecht

Auch das Strafrecht gehört zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten und wird von mir vor allem im Rahmen von Themenüberschneidungen zum Ausländerrecht vertreten.

Wissenswertes

Das Migrationsrecht ist ein Bereich des Ordnungsrechtes und kommt klassischerweise aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechtes. Das Recht wird daher durch manche Behörden gerne als eine Mauer genutzt, das durch rechtliche Einschränkungen die Migration verhindern will.

Im Migrationsrecht ist daher der Rat eines Spezialisten unerlässlich. Die gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Weisungen der jeweiligen Behörde zur Ermessensausübung sind sehr unübersichtlich, sie unterliegen ständigen Änderungen und hängen insbesondere im Asylrecht zum Teil vom Herkunftsland ab.

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